Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)

Stand: März 2026

Sehr geehrte Geschäftspartner und Lieferanten,

nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB), die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit der CR-3D sind. Wir legen Wert auf klare, faire und rechtssichere Zusammenarbeit – diese Bedingungen bilden dafür den verbindlichen Rahmen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: einkauf@cr-3d.de

Wichtige Bestellhinweise – Kurzübersicht

  • Grundlage & Bestätigung: Es gelten unsere AEB (diese Seite). Auftragsbestätigung bitte binnen 2 Werktagen an die auf der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Ohne schriftliche Ablehnung gilt die Bestellung zu unseren Konditionen als angenommen.
  • Abweichungen: Änderungen bei Preis, Menge, Termin oder Spezifikation sind zwingend vor Ausführung schriftlich abzustimmen und bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  • Versand & Zoll: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung DDP (Incoterms® 2020) inkl. kompletter Transport- und Zollabwicklung durch Sie.
  • Dokumente & Rechnungen: Unsere Bestellnummer (sowie ggf. Hersteller-/Zeichnungsnummer) ist auf allen Unterlagen zwingend anzugeben. Rechnungen ohne Bestellnummer können nicht verarbeitet werden. E-Rechnungen (z. B. XRechnung/ZUGFeRD) und PDF-Rechnungen bitte an die auf der jeweiligen Bestellung ausgewiesenen E-Mail-Adressen.

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der CR-3D, Saliterstraße 25, 93413 Cham, Deutschland (nachfolgend „wir" oder „Auftraggeber") gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten („Auftragnehmer"). Diese AEB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annehmen.

Individuelle Vereinbarungen in unseren spezifischen Bestellungen (z. B. auf dem Bestellformular) haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AEB.

Diese AEB gelten auch für alle künftigen Bestellungen und Verträge gleicher Art mit demselben Auftragnehmer.


§ 2 Vertragsschluss und Bestelländerungen

Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform (z. B. per PDF/E-Mail oder über ein von uns bereitgestelltes Bestellsystem) erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie nachträglich schriftlich oder in Textform bestätigen.

Der Auftragnehmer ist aufgefordert, unsere Bestellung innerhalb von zwei (2) Werktagen schriftlich (Auftragsbestätigung) zu bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Ablehnung, gilt die Bestellung zu unseren Konditionen als verbindlich angenommen.

Abweichungen der Auftragsbestätigung von unserer Bestellung in Preis, Menge, Termin oder Spezifikation gelten als neues Angebot und bedürfen vor Ausführung zwingend unserer ausdrücklichen, schriftlichen Annahme.

Die Übertragung von Leistungen oder Teilen davon an Subunternehmer bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.


§ 3 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.

Rechnungen sind uns in elektronischer Form als E-Rechnung gemäß EN 16931 (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Andere Formate (z. B. PDF) sind nur zulässig, wenn dies zuvor vereinbart wurde.

Auf sämtlichen Rechnungen, Lieferscheinen und Auftragsbestätigungen ist unsere Bestellnummer sowie ggf. die Hersteller-/Zeichnungsnummer zwingend anzugeben. Rechnungen ohne Angabe unserer Bestellnummer können nicht verarbeitet werden; hierdurch entstehende Verzögerungen im Zahlungsprozess gehen nicht zu unseren Lasten.

Die Zahlungsfristen beginnen nicht, bevor uns eine prüffähige, ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und der vertragsgemäße Wareneingang erfolgt ist. Sofern nicht anders vereinbart, zahlen wir den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.

Wir sind berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, soweit uns Gegenansprüche aus demselben oder aus einem verbundenen Vertragsverhältnis zustehen. Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen; ausgenommen ist die Abtretung von Geldforderungen im Rahmen eines echten Factoring.


§ 4 Lieferung, Zoll und Gefahrübergang

Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen DDP (Delivered Duty Paid, Incoterms® 2020) an den in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort. Der Gefahrübergang erfolgt erst mit Ablieferung der Ware an dem in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort.

Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten und Risiken des Transports und ist für alle anfallenden Zollformalitäten, Zölle, Steuern und sonstigen Abgaben bei der Ein- und Ausfuhr verantwortlich.

Teillieferungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Nicht vereinbarte Teillieferungen berechtigen uns zur Annahmeverweigerung auf Kosten des Auftragnehmers.


§ 5 Liefertermine und Verzug

Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine oder -fristen sind bindend. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist der Wareneingang an unserem Bestimmungsort.

Erkennbare Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu. Wir behalten uns vor, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Im Falle des Lieferverzugs sind wir nach vorheriger Ankündigung berechtigt, eine Deckungs- oder Ersatzbeschaffung vorzunehmen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.


§ 6 Qualität, Mängelrügen und Gewährleistung

Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferte Ware den vereinbarten Spezifikationen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht.

Unsere gesetzliche Wareneingangsprüfung beschränkt sich auf äußerlich erkennbare Transportschäden sowie auf Identitäts- und Quantitätsabweichungen. Weitergehende Prüfungen nehmen wir im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs vor. Darüber hinausgehende Mängel rügen wir, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn, das Gesetz sieht eine längere Frist vor.

Soweit ein Dritter wegen eines von dem Auftragnehmer zu vertretenden Produktfehlers oder einer Verletzung von Schutzrechten Ansprüche gegen uns geltend macht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns auf erste Anforderung von diesen Ansprüchen freizustellen und alle hiermit verbundenen Kosten (insbesondere Rückruf-, Prüf- und Rechtsverfolgungskosten) zu übernehmen.


§ 7 Compliance, Exportkontrolle und Nachhaltigkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle relevanten gesetzlichen Regelungen, insbesondere Mindestlohngesetze, Umweltschutzvorgaben und das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, einzuhalten.

Die gelieferten Produkte müssen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Der Auftragnehmer informiert uns unverzüglich über Änderungen, die zu einer Nichterfüllung oder zu zusätzlichen Informationspflichten nach der RoHS-Richtlinie oder der REACH-Verordnung führen können.

Der Auftragnehmer teilt uns alle für die Exportkontrolle und Zollabwicklung erforderlichen Informationen mit, insbesondere die statistische Warennummer/Zolltarifnummer, das Ursprungsland (ggf. Präferenzursprung) sowie eine etwaige Exportkontrollklassifizierung (z. B. ECCN), spätestens mit der Auftragsbestätigung, und informiert uns über relevante Änderungen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zur unternehmerischen Sorgfalt in Lieferketten, insbesondere des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), soweit dieses Anwendung findet.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Ansprechpartner finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.cr3d.de/datenschutz/.


§ 8 Geheimhaltung und Schutzrechte

An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind streng geheim zu halten, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für die Fertigung auf Basis unserer Bestellung zu verwenden.

Von uns beigestellte Materialien, Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben unser Eigentum, sind als solche zu kennzeichnen, gegen Verlust und Beschädigung angemessen zu versichern und auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Sie dürfen weder vervielfältigt, verpfändet noch Dritten überlassen werden und ausschließlich zur Ausführung unserer Bestellungen verwendet werden.

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter (insbesondere Patente oder Markenrechte) verletzt werden. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen stellt uns der Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die notwendigen Kosten unserer Rechtsverteidigung.


§ 9 Schlussbestimmungen

Für diese AEB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Cham. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und an ihre Stelle treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Eigentumsübergang

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht mit vollständiger Bezahlung auf uns über.

Ein Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers wird nur insoweit anerkannt, als er sich auf unsere Zahlungspflicht für die jeweilige Lieferung bezieht. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte werden nicht anerkannt.


§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse – befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.


§ 12 Produkthaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu unterhalten.

Auf Verlangen hat der Auftragnehmer uns einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.


§ 13 Verpackung und Entsorgung

Verpackungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle einschlägigen umwelt- und entsorgungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.